Strafrecht

Im Zweifel für den Angeklagten

Opferschutz

Ausgangssituation

Der Opferschutz steht mehr und mehr im Blick der Öffentlichkeit. Gerade durch die zunehmende Aufdeckung von Missbrauch und Misshandlungen in öffentlichen, nicht zuletzt kirchlichen Einrichtungen. So hat sich mittlerweile ein allgemeines Verständnis für die Notwendigkeit des Ausbaus von Präventionsmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen verankert.

Im Mittelpunkt der Bearbeitung sollte aber immer das Opfer stehen, das aufgrund des vor allem auch psychisch erfahrenen Leides unter erheblichem Druck steht. Zum Teil zeigen sich die Symptome hier erst nach Jahren. In diesen Fällen rückt oftmals die Problematik der Verjährung in den Vordergrund. Die bisher vorgesehenen Fristen machen eine Durchsetzung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Verfolgung oftmals unmöglich. Gerade bei großen Einrichtungen ist aber ein moralischer Anspruch gegeben, sich dieser Verantwortung zu stellen, weshalb hier nicht sofort nachgegeben werden sollte.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz zu Ihren Fragen des Opferschutzes gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Jedoch erfordert gerade der sensible Bereich des Opferrechts aufgrund der verschiedenen persönlichen Schicksale besonderes Einfühlungsvermögen, wie z.B. unsere juristische Begleitung der Ettaler Missbrauchs- und Misshandlungsopfer gezeigt hat.

„Kompetente Hilfe ist unabdingbar“

Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers.

Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
freier Mitarbeiter der Kanzlei

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