Miet- und WEG-Recht

Besitzer und Bewohner im Dialog

Wohnungsmietrecht

Ausgangssituation

Im Wohnungsmietrecht finden sich im Gesetz zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Mieter. Insbesondere die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters für den Fall der ordentlichen Kündigung, d.h. der Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen, sind auf die Fälle beschränkt, in denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, wie zum Beispiel im Falle des Eigenbedarfs. Eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung ist daneben möglich, wenn der Mieter eine Pflichtverletzung begangen hat, so dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages nicht mehr zuzumuten ist. Der häufigste Fall hierzu ist die Nichtzahlung der Miete. In sonstigen Fällen kann auch eine vorherige Abmahnung von Seiten des Vermieters notwendig sein.

Auch die Möglichkeit befristete Verträge abzuschließen ist für den Vermieter stark eingeschränkt. Der Kautionsanspruch, der vertraglich vereinbart sein muss, ist der Höhe nach beschränkt. Das Mieterhöhungsverlangen ist an diverse Voraussetzungen und Formalien geknüpft.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Wohnungsmietrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten effektive Lösungen im Bereich des Wohnungsmietrechts.

Ihre Anwalt für Miet- und WEG-Recht

Eine qualifizierte Beratung im Mietrecht oder WEG-Recht erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Francesco di Pace
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kooperationspartner der Kanzlei
Perusastraße 1, 80333 München
info@pw-rechtsanwaelte.de

mehr zur Person

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr