Medizinrecht

Arzt und Anwalt im Dialog

Arzthaftung

Ausgangssituation

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Ärzte und Zahnärzte nicht selten mit Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen konfrontiert werden, die aus Behandlungs-, Aufklärungs- oder Organisationsfehlern stammen. Die anwaltliche Aufgabe besteht hier in der Abwehr möglicher Ansprüche, wobei ein Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht meist nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen festgestellt werden kann. Darüber hinaus gilt es, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Lösungsansatz

Unser medizinrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Falschbehandlung und der ärztlichen Haftung gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Medizinrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben arzt- und haftungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten aus den Heilberufen nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Konzentrieren Sie sich auf Ihren Beruf“

Vertragsarztrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Arzthaftungs- sowie Steuerrecht – Der Aufbau und Betrieb einer Arztpraxis verlangt weit mehr als nur medizinisches Wissen. Wir möchten Sie bei rechtlichen Fragen entlasten.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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