Kapitalanlagerecht

Perspektiven für Investoren

Haftung

Ausgangssituation

Gewinnstreben und die Aussicht auf eine hohe Provision haben für viele Vermittler oder Banken oft Priorität vor umfassender Aufklärung. In Prospekten oder im Vertrieb werden deshalb häufig die Chancen, nicht aber die Risiken einer Anlage in den Vordergrund gestellt. Ansprüche aus Berater- oder Prospekthaftung sind zwar für Geschädigte grundsätzlich denkbar, werden jedoch oft durch Beweis- oder Verjährungsprobleme erschwert.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen rund um die Kapitalanlage gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Kapitalanlagerecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben kapitalanlagerechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für geschädigte Kapitalanleger nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Schäden durch Beratungsmängel“

Meine Praxis zeigt, dass eine vollständige und neutrale Beratung bei Kapitalanlagen nur selten durchgeführt wird. Dies kann immense Schäden für Anleger zur Folge haben, denen hohe Haftungsrisiken für Berater gegenüberstehen. In diesen komplexen Fällen gilt es für mich eine Lösung zu finden.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

mehr zur Person

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr