Immobilienrecht

Bauen - Kaufen - Mieten - Wohnen

Auslandsimmobilie

Ausgangssituation

Gerne betreuen wir unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit Auslandsimmobilien. Unter anderem beraten wir in allen Belangen rund um Immobilienerwerb, -verkauf oder – vermietung in Österreich.

Gerade aufgrund der geographischen Nähe ist der Erwerb einer Immobilie in Österreich für viele in Deutschland lebende Personen von Interesse – sei es als Kapitalanlage, sei es als Ferienwohnsitz. Gleichsam ist es für in Deutschland wohnhafte Eigentümer einer Immobilie in Österreich von Bedeutung, auch in Deutschland kompetente Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung ihrer Immobilie zu erhalten. Schließlich beraten wir auch Bauträger im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauvorhaben in Österreich.

Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie in Österreich gilt es, die vielseitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich zu kennen und in der Umsetzung sämtlicher Schritte – vom Kaufangebot über den Abschluss des Kaufvertrages und die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein anwaltliches Treuhandkonto bis hin zur grundbücherlichen Durchführung – kompetent anwaltlich beraten und vertreten zu sein. Sollen im Rahmen eines Bauvorhabens Wohnungen errichtet und verkauft und Wohnungseigentum begründet werden, gilt es unter anderem, die Vorschriften des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) zu beleuchten. Auch den Regelungen der einzelnen Bundesländer wie beispielsweise den Grundverkehrsgesetzen und den Bebauungsbestimmungen ist besondere Beachtung zu schenken.

Lösungsansatz

Nach einer ausführlichen Analyse bieten wir im Bereich Auslandsimmobilienrecht umfassende Beratung im Zusammenhang mit Liegenschaftserwerb und -verkauf. Entscheidend dabei ist unsere Kenntnis des Marktes in Österreich, aber auch in anderen ausgewählten EU-Staaten, wie beispielsweise Spanien und Italien.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt beim Erwerb einer Auslandsimmobilie neben dem eigentlichen Kauf früher oder später eine Reihe weiterer Fragestellungen mit sich bringt. Genau hier greift unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich auch mit steuerlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten befasst. Unsere Beratung berücksichtigt dabei auch die Möglichkeit einer späteren Übertragung im Erb- oder Schenkungsfall. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten vor allem nachhaltige Lösungen.

Ihr Anwalt für Immobilienrecht

Eine qualifizierte Beratung im Immobilienrecht erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Francesco di Pace
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kooperationspartner der Kanzlei
Perusastraße 1, 80333 München
info@pw-rechtsanwaelte.de

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