Hochschulrecht

Sicher im Studium - schneller am Ziel

Zeugnisanerkennung

Ausgangssituation

Ausbildungsnachweise aus anderen Staaten, aber auch aus anderen Bundesländern werden in Bayern nicht ohne weiteres anerkannt. Ob die nicht bayerischen Abschlüsse den bayerischen gleichstehen, überprüft die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Sie ist zuständig für die Bewertung von Zeugnissen als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses. Sie berechnet und bescheinigt Durchschnittsnoten für den Zugang zu den Hochschulen oder beurteilt die Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen zum Studienkolleg.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Zeugnisanerkennung gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Anerkennung zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im diesem Rechtsbereich auch europarechtliche Probleme aufwirft. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich auch mit dieser Materie intensiv beschäftigt.

„Damit die Karriere nicht schon endet, bevor sie begonnen hat“

Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Hochschulrechts erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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