Hochschulrecht

Sicher im Studium - schneller am Ziel

Studienplatzklage

Ausgangssituation

In zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie z.B. Medizin, Psychologie oder Pharmazie, stehen bundesweit immer noch zu wenig Kapazitäten zur Verfügung. Viele Bewerber müssen deshalb trotz guter Schulabschlüsse jahrelang auf einen Studienplatz warten oder gänzlich auf ihren Traumberuf verzichten. Sinnvoll kann in dieser Situation eine so genannte „Studienplatzklage“ sein, die wir für unsere Mandanten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren führen.

Lösungsansatz

Unser hochschulrechtlicher Lösungsansatz im Hinblick auf die Zulassungsproblematik gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Hochschulrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben hochschulrechtlichen und zulassungstechnischen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation des Klienten befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Damit die Karriere nicht schon endet, bevor sie begonnen hat“

Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Hochschulrechts erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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