Gesellschaftsrecht

Gemeinsam ans Ziel

Entscheidungsproblematik

Ausgangssituation

Neben seinem Anspruch auf Gewinnbeteiligung verfügt jeder Gesellschafter im Unternehmen auch über Mitsprache- und Kontrollrechte. Problematisch wird es jedoch dann, wenn ein Minderheitsgesellschafter seine Rechte im Zweifel gegen Mehrheiten durchsetzen will. Ohne fachkundigen Rat von Experten können die Schutzmechanismen des Gesellschaftsrechts häufig nicht effektiv genutzt werden, was wiederum zu ungewollten Ergebnissen führt.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz zu Ihren gesellschaftsrechtlichen Fragen hinsichtlich möglicher Entscheidungsschwierigkeiten gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Gesellschaftsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unser exklusives Klientel nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Die Analyse steht am Anfang“

Die gemeinsame Analyse der Gesellschafter- interessen steht bei mir am Anfang der Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Sind sich die Gesellschafter hierüber nicht im Klaren, führt dies zu Lücken, die später zu Streit und Kosten führen können.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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