Arbeitsrecht

Leistung soll sich lohnen

Kündigung

Ausgangssituation

Eine Kündigung kann generell als ordentliche sowie außerordentliche ausgesprochen werden. Unterschiede ergeben sich dabei vor allem im Hinblick auf den Kündigungsgrund sowie die bis zum Ausscheiden einzuhaltenden Fristen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt jedoch gleichermaßen, dass einer Kündigung eine mehr oder weniger lange Vorgeschichte vorausgeht. Oft erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch unbedacht oder fehlerhaft, was übrigens auch für Abmahnungen zutrifft. Bei einem Kündigungsschutzprozess kann schon das Übersehen einer der meist strengen Frist- und Formvorschriften zum Scheitern der Klage führen. Juristischer Rat erspart in der Regel nicht nur Ärger und unnötige Kosten, sondern bietet oftmals selbst in scheinbar aussichtslosen Situationen noch überzeugende Perspektiven.

Lösungsansatz

Sollten Sie Fragen vor der Kündigung klären wollen, beachten Sie bitte, dass sich unser Lösungsansatz in drei Schritte gliedert. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Arbeitsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben Fragestellungen zum Arbeits- und Kündigungsrecht besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Mein Ziel ist Konfliktlösung statt Kündigung“

Im Arbeitsrecht steht schnell die persönliche Existenzgrundlage auf dem Spiel. Mein Bestreben ist es, außergerichtlich und einvernehmlich mit der Gegenseite eine Lösung zu finden, die im Idealfall die Fortsetzung des Arbeits­verhält­nisses ermöglicht.

Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
freier Mitarbeiter der Kanzlei

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