Marken- und Urheberrecht

Ausgangssituation

Markenrecht, Urheber- und Patentrecht schützen im weitesten Sinn geistiges Eigentum, die kreative und gewerblich verwertbar Leistung.

Während Patent und Gebrauchsmuster hierbei als technische Schutzrechte Erfindungen schützen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, dienen Marken dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Das Urheberrecht sichert dagegen die Interessen der Schöpfer literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke.


Lösungsansatz

Sowohl bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen wegen der möglichen Verletzung von Schutzrechten, als auch bei der Regelung dieser Rechte in Lizenzverträgen gliedert sich unsere Beratung im Marken- und Urheberrecht grundsätzlich in drei Schritte. Nach der Analyse des Sachverhalts skizzieren wir eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Ansprüche entwerfen zu können.


 

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„Unternehmerischer Vorsprung auch beim Recht“

Die Kenntnis gesetzlicher Grenzen und die effektive Nutzung rechtlicher Möglichkeiten sind heute Voraussetzung erfolgreichen Unternehmertums. Nur, wer auch hier nicht schläft, kann im sich ständig verschärfenden Wettbewerb auf Dauer bestehen.

Sascha Jung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht

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