Insolvenzrecht

Ausgangssituation

Das Insolvenzverfahren wurde in Deutschland zum 1. Januar 1999 eingeführt. Damit wurden die Vorläufer - die in Westdeutschland geltende Konkursordnung sowie die Vergleichsordnung und die aus dem Recht der DDR stammende Gesamtvollstreckungsordnung - zusammengeführt und modernisiert.

Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz des Schuldners befasst. Als Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung.


Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Insolvenzrechts gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen stets im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten zu entwerfen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem der Insolvenz früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift unserer „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben rein juristischer Betrachtung auch mit prozessökonomischen und psychologischen Aspekten beschäftigt.

Im Ergebnis erzielen wir für unsere Mandanten im Insolvenzrecht nicht nur langfristige sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

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Sascha Jung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht

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