Europarecht
Ausgangssituation
Das Europarecht ist überstaatliches Recht, wobei zwischen Europarecht im weiteren und im engeren Sinne unterschieden wird. Europarecht im weiteren Sinne umfasst das gesamte Recht der europäischen internationalen Organisationen und beruht auf völkerrechtlichen Verträgen, die nur die jeweiligen Mitgliedsstaaten binden. Hierzu gehört z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem eigenen Gerichtshof in Straßburg. Europarecht im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union (Unionsrecht), das sich dadurch auszeichnet, dass die Vorschriften in den Mitgliedsstaaten ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar anwendbar sind und Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht genießen. Das Europarecht kann dabei sämtliche Rechtsgebiete beeinflussen und ist stets bei der juristischen Beratung zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung hat dabei auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Lösungsansatz
Bei Sachverhalten mit europarechtlichem Bezug sind Kenntnisse in diesem Gebiet unumgänglich. Gerade auch das „verdeckte Europarecht“, Vorgänge also, die scheinbar „nur“ nach nationalem Recht zu beurteilen sind, erfordern ein organisiertes Vorgehen. Unsere Beratung gliedert sich dabei in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihr individuelles Anliegen zu ergreifen.
Ein integrierter Beratungsansatz, der die jeweils mitbetroffenen Rechtsgebiete abdeckt, versteht sich dabei von selbst.
 |
Handeln Sie jetzt! |
 |
 |
Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Europarecht interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Verwaltungsrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren. |
 |
zurück zum Thema Verwaltungsrecht