Vertragskündigung

Ausgangssituation

Im Extremfall droht der Versicherer mit vorzeitiger Kündigung – sei es aufgrund eines Beitragsrückstands oder wegen zu hohen Risikos. Schwierig wird es auch, wenn der Versicherer die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht akzeptieren will. Wir klären bestehende Ansprüche und setzen Rechte notfalls auch gerichtlich durch.


Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz hinsichtlich Ihrer Fragen zur Kündigung von Versicherungsverträgen gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Versicherungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Vertragskündigung interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Versicherungsrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.


zurück zum Thema Versicherungsrecht

Erfahren Sie mehr

„Missverständnisse vermeiden“

Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Thomas Kettler
Rechtsanwalt und Arzt

Mehr zur Person
 
 

Infobroschüre Versicherungsrecht

Infobroschüre VersicherungsrechtDas Thema Versicherungsrecht und un­sere Stra­te­gie auf einen Blick.
Jetzt Infobroschüre anfordern


Mitglied im AnwaltVerein

Alle Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Dr. Lang & Kollegen sind Mitglied im AnwaltVerein.