Rechtsschutzversicherung

Ausgangssituation

Viele Mandanten machen eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen vom Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung und einer Kostendeckungszusage abhängig. Voraussetzung für die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst. Meist wird im Rahmen einer Deckungsanfrage geprüft, ob der Rechtsstreit versichert ist.

Ein erfahrener Anwalt sollte bereits in der Erstanfrage gegenüber der Versicherung die Erfolgsaussichten der Angelegenheit skizzieren können und eine möglichst umfangreiche Kostendeckungszusage einholen.


Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Rechtsschutz- bzw. Rechtsschutzversicherungsrechts gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelschritte im Hinblick auf Ihre Ansprüche zu entwerfen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt in Rechtsschutz- oder rechtsschutzversicherungsrechtlichen Angelegenheiten neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt, wie z.B. die Frage nach notwendigen Gutachtergebühren oder Zeugenauslagen. Genau hier greift unserer „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben der rein juristischer Betrachtung auch mit prozessökonomischen und psychologischen Aspekten beschäftigt.

Im Ergebnis erzielen wir für unsere Mandanten nicht nur langfristige sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

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„Missverständnisse vermeiden“

Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Thomas Kettler
Rechtsanwalt und Arzt

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