Vermögensnachfolge

Werterhalt und Weitergabe

Vermögensverwaltung

Initiative

Werterhalt
&
Weitergabe

 

Welche Werte sind es wert für die nächste Generation erhalten zu werden?

Schloss Nymphenburg

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Ausgangssituation

Im Gegensatz zur Vermögens- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen. Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Vermögen verschiedener Anlagen-Klassen (Aktien, Renten, Immobilien und Liquidität) Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.

Im Gegensatz zu Fonds wird ein Portfolio gemäß den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt. Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter, wenn die Betreuung des Vermögens zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder der Eigentümer sich die nötigen Kompetenzen nicht aneignen will. Großvermögen werden oft durch sog. Family Offices gemanagt.

Lösungsansatz

Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zur Vermögensverwaltung gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Bereich der Vermögensverwaltung neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben vermögens- und steuerrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Vermögensprophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Ihr Anwalt für Vermögensnachfolge

Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

mehr zur Person

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