Eine ganz wesentliche Frage im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge ist vor allem die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird.
Von der Schenkungssteuer ist die Erbschaftssteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Schenkungsteuer nach den gleichen gesetzlichen Regeln wie die Erbschaftsteuer erhoben, weswegen sie zumeist unter dem Oberbegriff der Erbschaftsteuer behandelt wird.
Lösungsansatz
Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zum Steuerrecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbschaftsteuerrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben steuerrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Schenkungssteuer interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Vermögensnachfolge“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt. Dr. Stephan J. Lang Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Mehr zur Person