Zwischenverfahren

Ausgangssituation

Dieser Verfahrensabschnitt kann für die Verteidigung von enormer Bedeutung sein, denn nach dem Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft entweder das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen oder bei dem zuständigen Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen. Bei leichten Delikten kann ein Strafbefehl der Vereinfachung oder der Beschleunigung des Verfahrens dienen.


Lösungsansatz

Unser strafrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen im Rahmen eines Zwischenverfahrens gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Strafrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben prozessualen und strafrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

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„Kompetente Hilfe ist unabdingbar“

Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers.

Markus Pohle
Rechtsanwalt

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