Eine Steueroptimierung am Rande der Legalität führt nicht selten zu strafrechtlichen Konsequenzen. Dabei unterscheidet sich das Steuerstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht, nach dem der Beschuldigte grundsätzlich das Recht hat, Angaben zu verweigern. Zwar besitzt auch der Steuerstraftäter ein Aussageverweigerungsrecht, ist aber nach der Abgabenordnung im parallel laufenden Veranlagungsverfahren darlegungspflichtig, wenn er keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden will.
Lösungsansatz
Unser juristischer Lösungsansatz zu Ihren Fragen des Steuerstrafrechts gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Steuerrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben straf- und steuerrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Steuersituation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Steuerstrafrecht interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Strafrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers. Markus Pohle Rechtsanwalt Mehr zur Person