Kommt eine Einstellung nicht in Betracht oder wird gegen einen erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt, folgt die Durchführung des gerichtlichen Hauptverfahrens. Erst hier bietet sich für die Verteidigung die Möglichkeit, Entlastungszeugen anzuhören oder mit anderen Beweismitteln der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten. Das gesamte Strafverfahren ist allerdings von dem rechtsstaatlichen Grundsatz geprägt: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Lösungsansatz
Unser strafrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen im Rahmen eines Hauptverfahrens gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Strafrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben prozessualen und strafrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Hauptverfahren interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Strafrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers. Markus Pohle Rechtsanwalt Mehr zur Person