Im zivilrechtlichen Verfahren hat ein geschädigter Patient grundsätzlich die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Die Zahl der gegen Ärzte gerichteten Klagen ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Eine wichtige Rolle spielen dabei jeweils auch die Berufshaftpflichtversicherungen. Etwa 90 Prozent dieser Auseinandersetzungen werden außergerichtlich beigelegt, wobei im Ergebnis ca. jedes zweite Verfahren zu Gunsten des Patienten verläuft.
Lösungsansatz
Unser patientenrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen betreffend Arzthaftung oder Schmerzensgeldansprüche gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Patientenrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben schadensersatz- und haftungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe des Patienten befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Schmerzensgeld interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Patientenrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Besonders im Arzthaftungsrecht sind viele Fragestellungen sowohl auf Ärzte- als auch auf Patientenseite schwierig zu beurteilen. In einem Gerichtsverfahren ist es besonders wichtig, exakt und genau zu arbeiten und Sachverständigengutachten ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ärzten kritisch zu hinterfragen. Thomas Kettler Rechtsanwalt und Arzt Mehr zur Person