Dem fehlerhaft handelnden Arzt oder Zahnarzt können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. In Betracht kommen Körperverletzungs- und sogar Tötungsdelikte. Straftaten werden von den Staatsanwaltschaften verfolgt, wobei gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland jährlich tausende Strafverfahren gegen Ärzte geführt werden.
Lösungsansatz
Unser patientenrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen zum Arztstrafrecht gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Patientenrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben arztstrafrechtlichen und strafprozessualen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Arztstrafrecht interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Patientenrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Besonders im Arzthaftungsrecht sind viele Fragestellungen sowohl auf Ärzte- als auch auf Patientenseite schwierig zu beurteilen. In einem Gerichtsverfahren ist es besonders wichtig, exakt und genau zu arbeiten und Sachverständigengutachten ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ärzten kritisch zu hinterfragen. Thomas Kettler Rechtsanwalt und Arzt Mehr zur Person