Arzthaftung

Ausgangssituation

Im Arzthaftungsrecht geht es um den Vorwurf der Patienten- gegen die Behandlungsseite, dieser sei ein vermeidbarer Behandlungs- oder Aufklärungsfehler unterlaufen, bzw. um die Abwehr solcher Vorwürfe. Ziel eines solchen Vorwurfs ist es aus Patientensicht, wegen Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung vom betreffenden Arzt oder Krankenhaus Schadensersatz wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung zu erlangen. Dabei stehen neben materiellen Schäden des Patienten (z.B. Verdienstausfällen und Behandlungskosten) meist auch immaterielle Schäden im Mittelpunkt, für die vom Gesetz ein angemessenes Schmerzensgeld vorgesehen ist. Das Arzthaftungsrecht ist dabei weitgehend durch Richterrecht geprägt.


Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Arzthaftungsrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie des Vorgehens, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Durchsetzung oder auch Abwehr der in Betracht kommenden Ansprüche zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Arzthaftungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben arzthaftungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

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„Kritisch und akkurat“

Besonders im Arzthaftungsrecht sind viele Fragestellungen sowohl auf Ärzte- als auch auf Patientenseite schwierig zu beurteilen. In einem Gerichtsverfahren ist es besonders wichtig, exakt und genau zu arbeiten und Sachverständigengutachten ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ärzten kritisch zu hinterfragen.

Thomas Kettler
Rechtsanwalt und Arzt

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