Wohnungsmietrecht
Ausgangssituation
Im Wohnungsmietrecht finden sich im Gesetz zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Mieter. Insbesondere die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters für den Fall der ordentlichen Kündigung, d.h. der Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen, sind auf die Fälle beschränkt, in denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, wie zum Beispiel im Falle des Eigenbedarfs. Eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung ist daneben möglich, wenn der Mieter eine Pflichtverletzung begangen hat, so dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrages nicht mehr zuzumuten ist. Der häufigste Fall hierzu ist die Nichtzahlung der Miete. In sonstigen Fällen kann auch eine vorherige Abmahnung von Seiten des Vermieters notwendig sein.
Auch die Möglichkeit befristete Verträge abzuschließen ist für den Vermieter stark eingeschränkt. Der Kautionsanspruch, der vertraglich vereinbart sein muss, ist der Höhe nach beschränkt. Das Mieterhöhungsverlangen ist an diverse Voraussetzungen und Formalien geknüpft.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Wohnungsmietrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten effektive Lösungen im Bereich des Wohnungsmietrechts.
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