Nachbarschaftsrecht
Ausgangssituation
Das Zusammenleben als Nachbarn ist nicht immer einfach. Insbesondere die Grundstücksbepflanzungen lösen immer wieder Streit aus. Bayern hat hierzu eindeutige Regelungen:
- Alle Bäume und Sträucher bis 2,0 Meter Höhe haben einen Grenzabstand von 0,5 Meter einzuhalten
- Bäume und Sträucher über 2,0 Meter müssen 2,0 Meter von der Grenze entfernt sein
42 % aller Deutschen fühlen sich auch durch Nachbarlärm beeinträchtigt und gestört, insbesondere durch Fernseher, Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug, schreiende Säuglinge und spielende Kinder, Staubsauger, Waschmaschinen, Heizung, Aufzug, bellende Hunde, pfeifende Papageien, Rasenmäher, Kettensägen, Heckenscheren, Feste, Badewanne, Dusche, WC-Spülung, Gaststätten, Diskotheken und Geschäfte.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Nachbarschaftsrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten effektive Lösungen im Bereich des Nachbarschaftsrechts.
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