Hausverwaltung
Ausgangssituation
Jeder Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen, dass ein Hausverwalter bestellt wird. Dies kann entweder ein Miteigentümer sein oder ein externer Dienstleister. Insbesondere bei größeren Gemeinschaften empfiehlt sich eine Firma zu beauftragen, die sich auf diese Tätigkeiten spezialisiert hat.
Zu den im Wohnungseigentümergesetz festgelegten Aufgaben gehören Bereiche wie z.B. die Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung, die ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, der Abschluss von angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherungen, die Erstellung des Wirtschaftsplans, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern wie z.B. eine Instandsetzungsrücklage der Wohnungseigentümer, die Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung oder die Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung.
Lösungsansatz
Hausverwaltungen sehen sich im Rahmen ihrer Aufgaben oft mit einer Vielzahl von wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, für die Sie anwaltliche Beratung und möglicherweise auch Vertretung benötigen. Der Rechtsbeistand beschränkt sich daher oft nicht auf die Durchsetzung der Beschlüsse im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft und die gerichtliche Geltendmachung von Wohngeldschulden.
Genau hier greift unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten effektive Lösungen. Testen Sie uns!
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