Gewerbemietrecht
Ausgangssituation
Für das Gewerbemietrecht gelten nur die allgemeinen Regelungen im Mietrecht, sowie spezielle Kündigungsvorschriften für Mietverhältnisse mit unbestimmter Laufzeit. Allerdings sind bei Gewerbemietverhältnissen – wegen der Investitionen - beide Parteien in der Regel bestrebt, sich über einen längeren Zeitraum durch Vereinbarung einer festen Laufzeit zu binden. In diesen Fällen ist die Schriftform einzuhalten, für die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von zu beachtenden Bestimmungen herausgearbeitet hat, die für den „normalen“ Gewerbetreibenden ohne juristischen Beistand kaum zu überblicken sind. Aber auch aufgrund der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Gewerbemietvertrages zu legen. Es gilt insbesondere als Vermieter darauf zu achten, dass alle notwendigen Vertragsinhalte aufgenommen werden. Beispielhaft sei hier der Ausschluss des Konkurrenzschutzes genannt, der ohne diese vertragliche Vereinbarung dem Mieter zusteht und zu nicht unerheblichen Haftungsansprüchen des Vermieters führen kann. Außerdem sollte eine Betriebspflicht für den Mieter enthalten sein.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen im Gewerbemietrecht gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten effektive Lösungen im Bereich des Gewerbemietrechts.
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