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Unsere Beratung im Miet- und WEG-Recht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Mieten und Vermieten setzt zwischen den Parteien immer ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. So werden die Beteiligten stets vertraglich aneinander gebunden, wobei Leistung und Gegenleistung durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen, aber auch oft durch Richterrecht geregelt sind.
Dagegen ist das Wohnungseigentumsrecht in der Praxis vom Spannungsfeld zwischen Eigentümern, Beirat und Hausverwaltung geprägt. Die Vorgaben und Regeln des Zusammenlebens bilden dabei das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.
Im Rahmen des Nachbarschaftsrechts sind schließlich auch die Bestimmungen verankert, die beispielsweise von der einfachen Begrünung des Balkons bis zur Lärmbelästigung beim Rasenmähen zum Tragen kommen.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich in diesem Rahmen im Miet- und WEG Recht mit folgenden Themen:
- Gestaltung des Mietvertrages,
- ordentliche und fristlose Kündigung,
- Zahlungsverzug des Mieters,
- Nebenkostenabrechnung,
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung,
- Mietminderung und –erhöhung,
- Rückgabe der Mietsache,
- Kaution,
- Anmeldung von Eigenbedarf,
- Nachbarschaftsrecht
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