Unsere Beratung im Medizinrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Medizinrecht umfasst weit mehr als nur den juristischen Bereich der Arzt- bzw. Zahnarzthaftung. Es besteht aus Bestimmungen verschiedenster Rechtsgebiete, die sich sowohl auf die ärztliche Berufsausübung als auch auf das Verhältnis des Arztes zum Patienten beziehen. Daneben spielen betriebswirtschaftliche Aspekte der ärztlichen Praxis eine wesentliche Rolle.
Besonders die Haftungsproblematik ist heute aktueller denn je, da die Zahl ärztlicher Behandlungsfehler statistisch zunimmt. Ein Grund für diese Entwicklung liegt wahrscheinlich auch am dramatischen Zustand unseres Gesundheitssystems, das Ärzte und Zahnärzte immer komplizierteren Rahmenbedingungen aussetzt.
Betrachtet man die wirtschaftliche Situation selbstständiger Mediziner, wird man feststellen, dass diese Berufsgruppe immer häufiger unternehmerische Fragestellungen meistern muss – vom Ärger mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen oder dem Finanzamt einmal ganz abgesehen.
Aufgrund seiner Komplexität wird das Gebiet des Medizin- und Gesundheitsrechts vorrangig von Fachanwälten bearbeitet, die sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
- Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag,
- Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht,
- Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht,
- Krankenversicherungsrecht sowie
- Arbeitsrecht der Heilberufe.
Darüber hinaus betrifft das Recht der ärztlichen Zusammenarbeit auch Probleme, die sich im Kontext mit medizinischen Versorgungszentren oder Privatkliniken ergeben.