Die Vergütung von Rechtsanwälten ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.
Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Unsere Stundensätze im Rahmen individueller Vergütungsvereinbarungen beginnen dabei ab 190.- € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer.
Diese Regelung kann bei sehr hohen Gegenstandswerten und umfangreichen Tätigkeiten für Anwalt und Mandant gleichermaßen sinnvoll sein. Selbstverständlich besprechen wir im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung die für Sie günstigste Gebührenregelung.
Wir sind für Sie da
Sekretariat: Frau Cordoni
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Unsere Kontaktdaten
Anwaltskanzlei Dr. Lang & Kollegen
Promenadeplatz 9, D-80333 München