„Schrottimmobilie“ ist das Schlagwort im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigentumswohnungen und Immobilienfondsbeteiligungen im Zuge des staatlich subventionierten Baubooms nach der Wiedervereinigung, wobei gerade die steuerliche Förderung der Kreditfinanzierung viele Anleger in den Ruin zu treiben droht.
Eine diffizile Rechtsprechung zum Recht auf Widerruf bei Haustürgeschäften, zu Zurechnungsfragen bei Treuhandmodellen und Schadenersatzansprüchen prägt die Schrottimmobilienproblematik genauso, wie die Pleite der vorrangig zur Haftung verpflichteten Vermittlungs- und Bauunternehmen.
Lösungsansatz
Ziel unserer Tätigkeit in Schrottimmobilienfällen ist regelmäßig eine wirtschaftliche Lösung mit dem oft einzig verbliebenen Vertragspartner, der finanzierenden Bank. Unsere Beratung gliedert sich hierbei grundsätzlich in drei Schritte. Nach der Analyse des Sachverhalts skizzieren wir eine persönliche Strategie, um dann gezielt Verhandlungen zu führen und so einen Darlehensnachlass oder im Einzelfall im Prozess auch eine vollständige Freistellung des Anlegers zu erreichen.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Schrottimmobilie interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Kapitalanlagerecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Meine Praxis zeigt, dass eine vollständige und neutrale Beratung bei Kapitalanlagen nur selten durchgeführt wird. Dies kann immense Schäden für Anleger zur Folge haben, denen hohe Haftungsrisiken für Berater gegenüberstehen. In diesen komplexen Fällen gilt es für mich eine Lösung zu finden. Sascha Jung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mehr zur Person