Gewinnstreben und die Aussicht auf eine hohe Provision haben für viele Vermittler oder Banken oft Priorität vor umfassender Aufklärung. In Prospekten oder im Vertrieb werden deshalb häufig die Chancen, nicht aber die Risiken einer Anlage in den Vordergrund gestellt. Ansprüche aus Berater- oder Prospekthaftung sind zwar für Geschädigte grundsätzlich denkbar, werden jedoch oft durch Beweis- oder Verjährungsprobleme erschwert.
Lösungsansatz
Unser juristischer Lösungsansatz im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen rund um die Kapitalanlage gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Kapitalanlagerecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben kapitalanlagerechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für geschädigte Kapitalanleger nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Haftung interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Kapitalanlagerecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Meine Praxis zeigt, dass eine vollständige und neutrale Beratung bei Kapitalanlagen nur selten durchgeführt wird. Dies kann immense Schäden für Anleger zur Folge haben, denen hohe Haftungsrisiken für Berater gegenüberstehen. In diesen komplexen Fällen gilt es für mich eine Lösung zu finden. Sascha Jung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mehr zur Person