Unsere Beratung im Kapitalanlagerecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Kapitalanlagerecht regelt sowohl die Projektierung und den Vertrieb von Kapitalanlagen als auch die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse.
Die Möglichkeiten, die sich spekulativen Anlegern heute auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt bieten, sind in den letzten Jahren geradezu sprunghaft angestiegen. Aber auch im Hinblick auf eine stabile Altersvorsorge sind Anleger heute gezwungen, sich Alternativen zur gesetzlichen Rente zu schaffen.
Zu den häufigsten Beispielen für Finanzprodukte, die in allen Varianten durch Vermittler oder Kreditinstitute vertrieben werden, zählen:
- Steuersparimmobilien,
- Geschlossene und Offene Fonds sowie
- Anleihen und Unternehmensbeteiligungen.
Reizworte wie „Steuerersparnis“, „Sonderprämie“ und „Spitzenrendite“ lassen häufig das Bewusstsein für Gefahren und Risiken in den Hintergrund treten. Im Hinblick auf Steuervorteile waren in jüngster Vergangenheit Immobilien-, Schiffs- und Medienfonds besonders gefragt.
Nicht selten zeigt sich auch, dass Investoren bei der Auswahl der richtigen Kapitalanlage allein schon überfordert sind, da die herkömmliche Beratung durch Kreditinstitute und Vermittler vielfach lückenhaft ist.
Besonders auf dem staatlich kaum reglementierten, so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ besteht für Anleger die Gefahr, professionellen Betrügern zum Opfer zu fallen.
Kurzum – die Probleme für Kapitalanleger sind oft schon vorprogrammiert.