In zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie z.B. Medizin, Psychologie oder Pharmazie, stehen bundesweit immer noch zu wenig Kapazitäten zur Verfügung. Viele Bewerber müssen deshalb trotz guter Schulabschlüsse jahrelang auf einen Studienplatz warten oder gänzlich auf ihren Traumberuf verzichten. Sinnvoll kann in dieser Situation eine so genannte „Studienplatzklage“ sein, die wir für unsere Mandanten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren führen.
Lösungsansatz
Unser hochschulrechtlicher Lösungsansatz im Hinblick auf die Zulassungsproblematik gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Hochschulrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben hochschulrechtlichen und zulassungstechnischen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation des Klienten befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie sich für eine hochwertige Rechtsberatung zum Thema Studienplatzklage interessieren, sollten Sie sofort unsere kostenlose Infobroschüre zum Thema „Hochschulrecht“ anfordern oder einen Erstberatungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.
„Damit die Karriere nicht schon endet, bevor sie begonnen hat“
Im Verhältnis zur Hochschule fühlen sich viele Studenten oft hilflos und einer gewissen Willkür ausgesetzt und sehen ihre Karriere in Gefahr. Mir ist es wichtig, schnell und kostengünstig zu einer Lösung zu gelangen, damit sich das Studium meiner Mandanten nicht unnötig verzögert. Alexander Karl Eibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Mehr zur Person