Hochschulrecht

Sicher im Studium - schneller am Ziel

Unsere Beratung im Hochschulrecht

Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten

Das Hochschulrecht ist ein Spezialgebiet des Verwaltungsrechts. Durch die aktuelle Entwicklung im Bildungswesen gewinnt dieser Rechtsbereich zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt allein schon die Tatsache, dass immer mehr Studienplätze vor Gericht eingeklagt werden.

Die Einführung von Studiengebühren, Probleme mit der BAföG-Förderung, falsch bewertete Studienleistungen, unzumutbare Prüfungsbedingungen oder Fehler im Promo­tionsverfahren sind weitere Schwierigkeiten, mit denen Abiturienten und Studierende häufig konfrontiert werden.

Daraus resultierende Streitigkeiten können oft langwierige Verwaltungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Auseinander­setzung bedeuten. Nicht selten wird dadurch auch der Karrierestart unnötig verzögert.

Um die vielschichtigen Probleme unserer Mandanten lösen zu können, umfasst unser Leistungsangebot die relevanten Bereiche des Hochschulrechts:

  • Zeugnisanerkennung,
  • Hochschulzugang / Studienplatzklagen,
  • Exmatrikulation,
  • Ausbildungsförderung,
  • Prüfungsangelegenheiten und
  • Promotionsverfahren.

Durch den „Bologna-Prozess“ und die Harmonisierung europäischer Studien- und Ausbildungsbedingungen befassen wir uns auch mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Darüber hinaus unterstützen wir Studierende und Hochschulabsolventen im Rahmen der Beantragung von Stipendien und Fördergeldern.

„Damit die Karriere nicht schon endet, bevor sie begonnen hat“

Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Hochschulrechts erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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