Unternehmensbesteuerung

Ausgangssituation

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland gliedert sich im Wesentlichen in drei Steuertypen: die Ertrags-, die Verbrauchs- und die Substanzbesteuerung. Während die Ertrags- und Verbrauchsbesteuerung v.a. die „laufenden Geschäfte“ betreffen, handelt es sich bei der Besteuerung der Substanz u.a. um die Erbschafts- und die Schenkungssteuer. Diese stellen Unternehmer gerade bei der Nachfolgeplanung zum Teil vor erhebliche Probleme. Die Reform der Erbschaftssteuer zum 1.1.2009 hat die Situation dabei nicht vereinfacht. So kann das Betriebsvermögen bei Vererbung steuerbefreit sein, wenn verschiedene Voraussetzungen eingehalten werden. Die Beachtung der „Mindestlohnsumme“ und der „Behaltensfrist“ stellen dabei nur Stichpunkte dar, die im Einzelfall genau hinterfragt werden müssen und eine Beratung in diesem Feld unabdingbar machen.


Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Unternehmensbesteuerung gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Steuerstrategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Steueroptimierung zu ergreifen.

Gerade im Bereich der Unternehmensbesteuerung beobachten wir oft, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.


 

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„Die Analyse steht am Anfang“

Die gemeinsame Analyse der Gesellschafter- interessen steht bei mir am Anfang der Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Sind sich die Gesellschafter hierüber nicht im Klaren, führt dies zu Lücken, die später zu Streit und Kosten führen können.

Sascha Jung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht

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