Sorgerecht
Ausgangssituation
Sorgerecht bedeutet das Recht, aber auch die Pflicht der Eltern, umfassend für das Wohl des eigenen minderjährigen Kindes zu sorgen. Zum Wohl des Kindes gehört auch der Umgang mit beiden Elternteilen, was insbesondere bei einer Trennung der Eltern häufig zu Konflikten führen kann. Verheiratete Eltern erhalten für ihr gemeinschaftliches Kind automatisch das gemeinsame Sorgerecht, nicht verheiratete Eltern nur dann, wenn sie gemeinsam eine entsprechende Erklärung abgeben. Das damit einhergehende Vetorecht der Mutter ist jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend gegenüber den Vätern eingestuft worden. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber hierauf reagiert.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Sorgerechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr Anliegen im Mittelpunkt steht.
Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur optimalen Umsetzung Ihrer Anliegen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Familiensteuerrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben familienrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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