Eheschließung

Ausgangssituation

Frisch verliebt vergessen viele Paare nicht selten, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen. Idealerweise sollten zum Zeitpunkt der Familiengründung ehe- und erbrechtliche Überlegungen stattfinden. In einem Ehevertrag können beispielsweise der Güterstand, die Aufteilung des Vermögens im Fall einer Trennung oder der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt geregelt werden. Der Abschluss eines Ehe- bzw. Erbvertrags ist übrigens auch nach der Hochzeit möglich.


Lösungsansatz

Unser familienrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren ehe- und erbrechtlichen Fragestellungen gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Ehe- und Familienrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben ehe- und erbrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfasende Lösungen.


 

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„Lösungen, die im täglichen Leben praktikabel sind“

Im Familienrecht ist es besonders wichtig, auch die menschlichen Aspekte bei der Situation meines Mandanten nicht aus den Augen zu verlieren. Deshalb suche ich Lösungen, die im täglichen Leben der Familie umgesetzt werden können.

Alexander Karl Eibl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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