Ehegattensplitting
Ausgangssituation
Der Entschluss, den Bund der Ehe einzugehen, wirft vielfältige Probleme im Bereich des Steuerrechts auf. Fragen der Einkommensermittlung und Steuerveranlagung sind ebenso zu klären, wie die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Kindern. In diesen Bereichen sollte kein Geld „verschenkt“ werden.
Mit dem Scheitern der Ehe ändert sich jedoch auch die steuerrechtliche Situation. Neben der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen und der steuerlichen Berücksichtigung von Scheidungskosten werden auch die optimale Gestaltung des Versorgungsausgleichs sowie die Vermögensauseinandersetzung zu beachtende Themen.
Sowohl im Fall der glücklichen Ehe, als auch der oftmals unvermeidbaren Trennung, sind also steuerrechtliche Fragen von immenser Bedeutung und bedürfen einer professionellen Beratung.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen eines steuerrechtlichen Sachverhalts im Familienrecht gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht.
Nach einer ausführlichen Situationsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Regelung Ihrer familienrechtlichen Steuerproblematik zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Familiensteuerrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben familienrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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