Erbrecht

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Unternehmensnachfolge

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Planen Sie die übergabe Ihres Unternehmens? Gestalten Sie mit uns erfolgreich die Zukunft.

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Ausgangssituation

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch nicht immer steht einem der nächste Verwandte auch am nächsten. Dieses Problem betrifft besonders Familienbetriebe, wenn es um sensible Fragen wie die Unternehmensübergabe oder die Nachfolgeplanung geht. Hier empfehlen sich neben erbschaftsteuerlichen auch konkrete Überlegungen zur Rechtsform des betreffenden Unternehmens.
In Zusammenarbeit mit der Proxxima leisten wir auch die erforderliche wirtschafts- und steuerrechtliche Beratung.

Lösungsansatz

Unser erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Nachfolgeregelung gliedert sich in folgende drei Schritte: Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben erbrechtlichen und nachfolgerechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Ihr Anwalt für Erbrecht

Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

mehr zur Person

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Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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