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Unsere Beratung im Erbrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Erbrecht regelt in erster Linie, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat.
Ausgangspunkt ist das Prinzip der Testierfreiheit, das heißt, jeder kann grundsätzlich nach Belieben über sein Vermögen verfügen – allerdings nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Formen. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit lediglich im Pflichtteilsrecht. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erbrecht muss auch die Erbschaftsteuer beachtet werden, deren Einzelheiten seit Jahren mehr als umstritten sind.
Für die Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen sind grundsätzlich die Nachlassgerichte zuständig. Für gütliche Einigungen ist es allerdings vor Gericht oft zu spät. Um dieser Situation vorzubeugen, konzentriert sich unser Beratungsangebot auf folgende Schwerpunkte:
- Erbrecht und Familienrecht,
- Erbschaftsteuerrecht,
- Testament und Testamentsvollstreckungsrecht,
- Unternehmensnachfolge und Stiftungsrecht,
- Vermögensverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie
- Betreuungsrecht und Patientenverfügungsrecht.
Als eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitzen vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis.
Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.
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