Erbrecht

Heute schon an morgen denken

Unsere Beratung im Erbrecht

Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten

Ratgeber Pflichtteil

 

Unsere Spezialisten im Erbrecht bieten Lösungen zum Thema: Pflichtteil und Enterbung

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Das Erbrecht regelt in erster Linie, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat.

Ausgangspunkt ist das Prinzip der Testierfreiheit, das heißt, jeder kann grundsätzlich nach Belieben über sein Vermögen verfügen – allerdings nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Formen. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit lediglich im Pflichtteilsrecht. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erbrecht muss auch die Erbschaftsteuer beachtet werden, deren Einzelheiten seit Jahren mehr als umstritten sind.

Für die Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen sind grundsätzlich die Nachlassgerichte zuständig. Für gütliche Einigungen ist es allerdings vor Gericht oft zu spät. Um dieser Situation vorzubeugen, konzentriert sich unser Beratungsangebot auf folgende Schwerpunkte:

  • Erbrecht und Familienrecht,
  • Erbschaftsteuerrecht,
  • landwirtschaftliches Erbrecht und
  • Steuerrecht,
  • Testament und
  • Testamentsvollstreckungsrecht,
  • Unternehmensnachfolge und
  • Stiftungsrecht,
  • Vermögensverwaltung und
  • Nachlasspflegschaft sowie
  • Betreuungsrecht und
  • Patientenverfügungsrecht.

Als eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitzen vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.

Die 9 häufigsten Fragen unserer Mandanten

Ihr Anwalt für Erbrecht

Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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