Privates Baurecht
Ausgangssituation
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (meist der Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.
In Deutschland ist das private Baurecht nicht in einer einzelnen Kodifikation geregelt. Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht sowie die nachbarschützenden Normen des Privatrechts.
Zwar ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen eigentlich für den Bereich des Bauwesens der öffentlichen Hand gedacht, sie wird aber in Teilen ebenfalls häufig in privatrechtliche Verträge einbezogen.
Auch der Architektenvertrag ist meist Werkvertrag. Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure ist die HOAI. Probleme ergeben sich in der Praxis meist bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherrn und den Beteiligten.
Lösungsansatz
Meinungsverschiedenheiten beim Bauen sind unvermeidlich. Wir konzentrieren uns auf die außergerichtliche Klärung der Streitfälle. Zu unseren wichtigsten Erfahrungen gehört, dass baurechtliche Fragestellungen häufig nur dann richtig entwickelt und gelöst werden können, wenn die ihnen zugrunde liegenden bautechnischen und bauwirtschaftlichen Sachverhalte ermittelt und durchdrungen werden. Aus diesem Grunde gehört die Aneignung bereichsübergreifender Kenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet und ihre Anwendung zu unseren Spezialitäten.
Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zum privaten Baurecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im privaten Baurecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben baurechtlichen Fragestellungen besonders mit der Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
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