Teilzeitvereinbarungen stellen eine Möglichkeit dar verschiedenen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Vorteil sein können. Bei Begründung solcher Arbeitsverhältnisse sind jedoch verschiedene Rechtssätze zu beachten. Diese ergeben sich aus dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) aber auch aus von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wie beispielsweise zur Gleichbehandlung teilzeitbefristet Beschäftigter mit Vollzeitbeschäftigten und zum Diskriminierungsverbot.
Konkrete Auswirkungen dieser Regelungen sind in den Bereichen der Vergütung, bei Urlaub und Überstunden, bei der betrieblichen Altersversorgung sowie der Nebentätigkeitsgenehmigung zu beobachten.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Teilzeitarbeit gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten langfristige Gesamtlösungen.
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Im Arbeitsrecht steht schnell die persönliche Existenzgrundlage auf dem Spiel. Mein Bestreben ist es, außergerichtlich und einvernehmlich mit der Gegenseite eine Lösung zu finden, die im Idealfall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht. Markus Pohle Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Mehr zur Person