Mobbing

Ausgangssituation

Als „Mobbing“ wird ein Phänomen bezeichnet, welches sich in verschiedensten zwischenmenschlichen Beziehungsgefügen wieder findet. Doch gerade in jenem Bereich, in dem ein Großteil der persönlichen Lebenszeit verbracht wird, wiegen solche Beeinträchtigungen besonders schwer – im Arbeitsumfeld. Abzugrenzen ist anhand des Einzelfalles dabei, ob „Mobbing“ oder ein Verhalten des im gesellschaftlichen Umgang im Allgemeinen rechtlich zulässigen oder Üblichen vorliegt. Hieraus folgt die Einschätzung, ob ein hinzunehmendes Verhalten angenommen werden muss oder weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.

Ausgehen kann „Mobbing“ dabei sowohl von Arbeitskollegen als auch dem Chef bzw. jeweiligen Vorgesetzten. Gehen die Schikanen von Arbeitskollegen aus, obliegt es auch den Führungskräften sich um die Wiederherstellung des Betriebsfriedens zu bemühen.


Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Arbeitsrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere gegen die Beeinträchtigungen vorzugehen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten langfristige Gesamtlösungen.


 

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„Mein Ziel ist Konfliktlösung statt Kündigung“

Im Arbeitsrecht steht schnell die persönliche Existenzgrundlage auf dem Spiel. Mein Bestreben ist es, außergerichtlich und einvernehmlich mit der Gegenseite eine Lösung zu finden, die im Idealfall die Fortsetzung des Arbeits­verhält­nisses ermöglicht.

Markus Pohle
Rechtsanwalt

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