Abmahnung
Ausgangssituation
Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das insbesondere die Arbeitnehmer schützt. Gleichwohl haben die Arbeitnehmer eine Vielzahl von Pflichten, deren Verletzung der Arbeitgeber nicht hinzunehmen braucht. Sind die Vertragsverstöße des Arbeitnehmers nicht derart schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung erfolgen kann, so ist eine Abmahnung des Arbeitnehmers erforderlich. Es sind aber nicht nur die Pflichtverletzungen ausführlich und vollständig zu bezeichnen, sondern auch weitere Formalien zu beachten. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Abmahnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vertragsverstoß dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Abmahnung gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere die Abmahnung zu erstellen beziehungsweise gegen eine solche vorzugehen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten langfristige Gesamtlösungen.
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