Unsere Beratung im Arbeitsrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Bedingt durch die Liberalisierung innerhalb der Europäischen Union sowie den technischen Fortschritt befindet sich der Arbeitsmarkt und somit auch das Arbeitsrecht permanent im Wandel.
Während immer mehr bestehende Arbeitsplätze abgebaut werden, entstehen neue Beschäftigungsverhältnisse oft nur noch befristet. Betrachtet man zudem die rasante Entwicklung in Osteuropa und die damit veränderten Wettbewerbsbedingungen, wird die kritische Situation in Deutschland noch deutlicher.
Eine Verbesserung der Lage ist nicht in Sicht. Immer kompliziertere Gesetze erschweren zudem das individuelle und kollektive Arbeitsrecht unnötig.
Deshalb sind sowohl Unternehmer als auch Beschäftigte gut beraten, wenn sie sich bereits im Vorfeld möglicher Probleme professioneller Hilfe bedienen. Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei folgende Gebiete:
- Individuelle Arbeitsvertragsgestaltungen,
- Befristung von Arbeitsverträgen,
- Lohnzahlungen, Zulagen und Gratifikationen,
- Tarifvertragsgestaltungen,
- Betriebsvereinbarungen,
- Altersteilzeitregelungen,
- Abmahnungen und Kündigungen sowie
- Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen.
Eine gezielte arbeitsrechtliche Beratung umfasst stets auch die Bezüge zum Steuer-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Abgerundet wird unsere Beratungsleistung durch Seminare und Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.